PERSONAL AKTUELL IV/2019

08/01/2020

Informieren Sie sich zu diesen Themen:

  • Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück
  • Verpflegungspauschalen neu ab 01.01.2020
  •  Wegfall des Solidaritätszuschlages ab 2021
  • Nutzung von MitarbeiterCards bzw. Einsatz von 44-EUR-Sachbezugsgrenzen
  • Betriebliche Krankenzusatzversicherungen Barlohn oder Sachlohn
  •  „Zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn“: BFH definiert das Merkmal jetzt neu
  • Überlassung von geleasten (Elektro-) Fahrrädern
  • Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung – keine Pflicht ab 2021
  • Kein Vertrauensschutz im Rahmen der DRV-Prüfung
  • Künstlersozialabgabe für 2019 muss bis 31. März 2020 erfolgen
  •  Insolvenzschutz: Pensionssicherungsverein (PSVaG) legt Beitragssatz für 2019 fest
  •  Anstieg Mindestlohn
  •  Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  •  Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu höherem Elterngeld
  •  Altersteilzeit im Blockmodell – kein Urlaub in Freistellungsphase
  •  Zeitwertkonten
  •  Ständige Übertragung von Urlaub ins Folgejahr und Beendigung einer betrieblichen Übung
  •  Neue Krankheit während bestehender Arbeitsunfähigkeit
  •  Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs: Neue Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge
  •  A1-Bescheinigungen: Neuerungen in der Sozialversicherung
  •  BMAS nimmt Stellung zu A1-Bescheinigungen und Entsenderichtlinie
  •  Brexit – wie geht es weiter
  •  Vertragsgestaltung: Auf was es bei Entsendungen ankommt

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