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Beschreibung:
In zahlreichen Wirtschaftszweigen müssen Arbeitgeber seit dem 01.01.2009 Sofortmeldungen für neue Beschäftigte abgeben. Dabei sind Formalien zu beachten. Nicht korrekte Sofortmeldungen können Konsequenzen für den Unternehmer haben.
Grund für die Verpflichtung zur Abgabe von Sofortmeldungen ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Neue Arbeitnehmer sind in den betroffenen Branchen spätestens zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme beim Rentenversicherungsträger zu melden. Andernfalls drohen Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Meldevorschriften und Strafanzeigen wegen vermuteter Schwarzarbeit.
Für die korrekte Sofortmeldung sind die Arbeitgeber verantwortlich. Es ist daher unerlässlich, dass die Unternehmer ihre Verpflichtung genau kennen und die Durchführung überwachen.
Diese Mandanten-Information klärt auf, welche Wirtschaftszweige von der Pflicht Sofortmeldungen zu tätigen betroffen sind und wie sichergestellt werden kann, dass diese Verpflichtung ordnungsgemäß erfüllt wird.
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services bei Auren
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