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Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz am 22.03.2024 zugestimmt. Damit kommt die E-Rechnungspflicht zum 01.01.2025. Betroffen sind alle (umsatzsteuerlichen) Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe. Es gibt Übergangsregelungen, aber schon ab 2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und diese zu archivieren. Ausdrucke aus diesen Rechnungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
Beschäftigen Sie sich jetzt mit dem Thema E-Rechnung: beginnen Sie frühzeitig mit der Umstellung des Rechnungsprozesses in Ihrem Unternehmen und rüsten Sie gegebenenfalls Ihre Software auf.
Wir laden Sie ein, sich bei einem Vortrag von DATEV-Spezialisten zu diesem Thema bei uns in München zu informieren und offene Fragen mit uns zu diskutieren. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Umstellung!
Inhalte
Empfohlen für
Alle Unternehmen und die für Rechnungsprozesse zuständigen Mitarbeitenden.
Referent:innen
DATEV-Referenten
Steuerberaterin Pavla Spirikova (Auren München)
Anmeldung
Ihre Anmeldung senden Sie bitte direkt an info@muc-auren.de
Anmeldeschluss ist eine Woche vor Veranstaltungsbeginn.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme ist kostenfrei.