Birgit Ennemoser (birgit.ennemoser@auren.de), Geschäftsführerin Personal Services
Der Jahreswechsel bringt viele Veränderungen mit sich, so haben sich auch beim Wachstumschancengesetz kurzfriste Änderungen ergeben.
Die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes erfolgt voraussichtlich am 15.12.2023. Zum bisherigen Entwurf soll es noch einmal Veränderungen geben.
Diese Schritte machen eine Anpassung der für 2024 bereits verabschiedeten Lohnsteuerbescheinigung und eine erneute Anpassung der Lohnsteuertabellen 2024 nötig.
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