Zahlungsfähig zu bleiben ist für Unternehmen während des aktuell herrschenden Lockdowns schwierig. Nicht wenige Betriebe kommen durch die von der Bundesregierung beschlossenen Ausgangsbeschränkungen zunehmend in Zahlungsnot. Deshalb hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) spezielle Finanzierungshilfen für Unternehmen aufgelegt. Erfahren Sie hier, ob Sie Finanzierungshilfen erhalten können, zu welchen Konditionen und was Sie zur Beantragung benötigen.
Die KfW-Liquiditätshilfedarlehen
Die Hausbanken können zusätzliche Ausfallrisiken aufgrund neuer Kredite (im Rahmen ihrer eigenen Risikotragfähigkeit) nur in begrenztem Maß übernehmen. Diese Förderlücke gilt als maßgebliches Hindernis für eine Kreditvergabe durch die Banken. Die Bundesregierung hat daher für eine begrenzte Zeit ein zusätzliches Kreditprogramm, den KfW-Schnellkredit, mit einer 100-prozentigen Staatshaftung aufgelegt (über Darlehen der staatseigenen KfW), anstatt wie bisher zu 90%. Die EU-Kommission hat dafür grundsätzlich grünes Licht gegeben. Bei den übrigen Kreditprogrammen gelten die 80%/90% Staatshaftung weiter.
Trotz dieses zu erwartenden Schrittes werden sich die Kreditschleusen nicht unbegrenzt öffnen. Die Vergabe der KfW-Liquiditätshilfedarlehen ist nämlich an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Nur wenn diese erfüllt sind, können Kredite beantragt bzw. an die Unternehmen ausbezahlt werden.
Die Hausbanken, über die Kreditanträge an die KfW einzureichen sind, haben, ungeachtet der nunmehr geplanten vollständigen Haftungsfreistellung, zu prüfen und der KfW zu bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung eines Liquiditätshilfekredits der KfW vorliegen.
Unternehmen, die schon vor der Corona-Krise in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckten, werden von den Erleichterungen bei der Kreditvergabe nicht profitieren können.
KfW-Sonderprogramme
1. KfW- Schnellkredit für den Mittelstand
Antragsberechtigt sind:
Antragsfähiges Kreditvolumen
Konditionen/Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Es erfolgt keine weitere Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank oder durch die KfW. Die Hausbank prüft lediglich, ob die formalen Voraussetzungen für das Kreditprogramm gegeben sind.
Lesen Sie hierzu auch den Beitrag KfW-Schnellkredite für den Mittelstand, vom 7. April 2020.
2. KfW-Sonderprogramm 2020 für etablierte und junge Unternehmen
Für kleine und mittlere Unternehmen (047) mit Sitz in Deutschland, die länger als fünf Jahre am Markt sind (für Unternehmen, die noch keine fünf Jahre bestehen, sogenannte Gründer, gelten abweichende Förderbestimmungen) gilt Folgendes:
Voraussetzungen für die Beantragung
Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“
Praxistipp: Benötigte Unterlagen zur Antragstellung
Eine schnelle Kreditantragsbearbeitung setzt vollständige, aussagekräftige und nachvollziehbare Unterlagen voraus. Dies sind insbesondere:
Große Unternehmen (037) werden ohne Umsatzbeschränkung gefördert.
Kredithöchstbetrag 1,0 Mrd. Euro (je Antragsteller), jedoch begrenzt auf:
Sicherheiten
Es gilt der Grundsatz der banküblichen Besicherung. Banküblich kann laut KfW auch bedeuten, dass keine Besicherung vorzunehmen ist, weil dies bei einem entsprechenden Hausbankkredit nicht üblich/erforderlich ist (gute Bonität) oder weil keine verwertbaren Sicherheiten zur Verfügung stehen.
Eine persönliche Haftung von Gesellschaftern mit bestehender Haftungsbeschränkung (AG, GmbH oder KG) wird von der KfW nicht gefordert, selbst dann nicht, wenn Hausbank dies für ihre eigenen Kredite oder Kreditanteile fordert.
Konditionen
Antragstellung
Vereinfachte Risikoprüfung („modifizierter Fast Track“)
Die Voraussetzungen sind:
3. KfW-Sonderprogramm 2020 für Gründer
Gefördert werden Unternehmen, die noch keine fünf Jahre (seit Markteintritt = der Tag des ersten Umsatzes), aber bereits (am Tag der Antragstellung) drei Jahre am Markt aktiv sind.
Für diese Unternehmen gelten i. d. R. die gleichen Förderbedingungen (z. B. die Haftungsfreistellung oder die geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse am 31. Dezember 2019) wie für die etablierten und jungen Unternehmen (Kreditprogramme 037 und 047).
Bei Unternehmen, die noch keine drei Jahre am Markt aktiv sind, erfolgt keine Haftungsfreistellung von 80%/90% durch die KfW. Für diese Kredite sind bankübliche Sicherheiten zu bestellen, die im Rahmen von Kreditverhandlungen mit der Hausbank zu vereinbaren sind. Hier kann es angezeigt oder notwendig sein, auf andere Förderprogramme (wie z. B. Landesprogramme) auszuweichen.
Sprechen Sie unser Expertenteam an
Um die Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmer bestmöglich abzufedern, haben wir ein Expertenteam aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Wirtschaftsjuristen und Unternehmensberatern zusammengestellt, das sich speziell mit allen dringenden Themen im Zusammenhang mit der Corona-Krise beschäftigt wie z. B. die Inanspruchnahme des Corona-Krisenbewältigungsfonds, die Beantragung eines KfW-Sonderprogramms bei der Hausbank, Kurzarbeit, Steuerstundungen sowie rechtliche Fragestellungen. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie.
Stand 8. April 2020
Autor: Michael J. Schulz, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Auren
Quelle: KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
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