Birgit Ennemoser (birgit.ennemoser@str-auren.de), Geschäftsführerin Personal Services
Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurden im ersten Entlastungspaket folgende Maßnahmen verabschiedet:
Diese rückwirkenden Maßnahmen sind Bestandteil des Steuerentlastungsgesetzes 2022, dem der Bundesrat am 20. Mai 2022 zustimmte.
Das zweite Entlastungspaket wurde am 20. Mai 2022 vom Bundesrat verabschiedet, zusammen mit dem Maßnahmenpaket zum Umgang mit erhöhten Energiekosten. Im Einzelnen geht es insbesondere um folgende Maßnahmen:
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