Entwicklungen Wachstumschancengesetz

Neue Entwicklung beim Wachstumschancengesetz

27/02/2024

Birgit Ennemoser (birgit.ennemoser@auren.de), Geschäftsführerin Personal Services

Der Vermittlungsausschuss hat getagt: Das Wachstumschancengesetz soll am 22.03. in die Freigabe im Bundesrat gehen.

Von den lohnsteuerlich geplanten Ansätzen sind nicht sehr viele übrig geblieben:

Die angedachte Erhöhung für Betriebsveranstaltungen und Verpflegungspauschalen werden nicht umgesetzt.

Damit bleiben die Betriebsveranstaltungen bei einem Betrag von EUR 110,- als Freibetrag und die Verpflegungspauschalen in Deutschland bei einer Größenordnung von EUR 14,00 bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit bzw. beim An- und Abreisetag und bei EUR 28,00 bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit.

Die Erhöhung auf EUR 9,00 für Übernachtungen von LKW-Fahrern wird umgesetzt, wie auch der Entfall der Deckelung des Pauschalierungsbetrags von EUR 100,00 bei der Gruppenunfallversicherung.

Die Thematik Entfall Fünftelregelung ist auf 01.01.2025 verschoben worden.

Weitere Neuigkeiten zum Thema finden Sie auf unserem Blog sowie in unseren Vademecums, sobald diese mit den neuen Werten veröffentlicht sind.

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