Birgit Ennemoser (birgit.ennemoser@auren.de), Geschäftsführerin Personal Services
Der Bundesrat hat am 15.12.2023 erneut zum Wachstumschancengesetz verhandelt und mit Gesetzesauslagerungen einen Teil des Wachstumschancengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG).
Das Wachstumschancengesetz hatte der Bundestag bereits beschlossen, es stieß aber auf Ablehnung im Bundesrat und soll im nächsten Jahr Vermittlungsausschuss behandelt werden.
Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP beschloss der Ausschuss bei Enthaltung der AfD-Fraktion, dass die genannten Änderungen nun in einem Sachzusammenhang zum Kreditzweitmarktförderungsgesetz stehen.
Zu den weiteren Punkte des Wachstumschancengesetzes gibt es bislang keine neuen Entwicklungen. Es bleibt vorerst bei den bestehenden Regelungen. Ein beispielhafter Auszug:
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