Wachstumschancengesetz Lohnsteuerthemen

Neuigkeiten zum Wachstumschancengesetz

18/12/2023

Auslagerung von Teilen des Wachstumschancengesetzes und teilweise Beschlussfassung

Birgit Ennemoser (birgit.ennemoser@auren.de), Geschäftsführerin Personal Services

Der Bundesrat hat am 15.12.2023 erneut zum Wachstumschancengesetz verhandelt und mit Gesetzesauslagerungen einen Teil des Wachstumschancengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG).

Das Wachstumschancengesetz hatte der Bundestag bereits beschlossen, es stieß aber auf Ablehnung im Bundesrat und soll im nächsten Jahr Vermittlungsausschuss behandelt werden.

Die lohnsteuerlich und Personal-relevanten Sachverhalte

  • Der Datenaustausch zwischen Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern wird um 2 Jahre auf den 01.01.2026 verschoben werden.  
  • Die Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer in § 39 EStG wird künftig im Lohnsteuerabzugsverfahren Beitragsermäßigungen in der Sozialen Pflegeversicherung für Kinder entsprechend berücksichtigen.

Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP beschloss der Ausschuss bei Enthaltung der AfD-Fraktion, dass die genannten Änderungen nun in einem Sachzusammenhang zum Kreditzweitmarktförderungsgesetz stehen.

Zu den weiteren Punkte des Wachstumschancengesetzes gibt es bislang keine neuen Entwicklungen. Es bleibt vorerst bei den bestehenden Regelungen. Ein beispielhafter Auszug:

  • Fünftelregelung der Abfindung bleibt zunächst erhalten, d.h. es verbleibt derzeit bei der zweistufigen Prüfung der Anwendbarkeit der Fünftelregelungen für Abfindungen.
  • Verpflegungsmehraufwand wird noch nicht von EUR 14,- auf 15,- bzw. EUR 16,- für mehr als 8 Stunden Abwesenheit und von EUR 28,- auf EUR 30,- bzw. EUR 32,- in der letzten Beschlussfassung des Wachstumschancengesetzes angepasst. Es verbleibt daher vorerst ab 01.01.2024 bei EUR 14,- für mehr als acht Stunden Abwesenheit sowie dem An- und Abreisetag und bei EUR 28,- für einen ganzen Tag Abwesenheit.
  • Gruppenunfallversicherung bleibt bei einem pauschalierungsfähigen Betrag von EUR 100,-, der mit 20 % versteuert werden kann. Die Aufhebung des Limits ist erst einmal nicht verabschiedet.
  • Betriebsveranstaltungen werden weiterhin mit EUR 110,- für bis zu zwei Veranstaltungen steuerfrei verbleiben, die geplante Anhebung auf EUR 150,- wird zunächst zurück gestellt.

Wenn Sie dieser Beitrag interessiert, lesen Sie auch
Aktuelle Änderungen Wachstumschancengesetz
Neues Elternzeit-Meldeverfahren ab 2024
Arbeiten am Urlaubsort/Workation


Sie benötigen Unterstützung? Erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen im Personalwesen sowie im HR- und Lohnbereich.

Kein Token oder Token ist abgelaufen.

  • Leistungen

  • Themen

  • Branchen