Personalwesen: Umgang mit Fehlzeiten im Arbeitsverhältnis

27/03/2020

Laut dem baden-württembergischen Ministerpräsident Winfried Kretschmann wird das öffentliche Leben in BW wegen des Corona-Virus weiter eingeschränkt. Nach der neuen Regelung sind Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen mit mehr als drei Personen nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gebe es für Familien und Paare.

Gaststätten und Restaurants werden ab Samstag, 21. März 2020 schließen. Der Verkauf von Essen zum Mitnehmen sei aber weiterhin erlaubt.

Zudem gibt es Überlegungen, in Baden-Württemberg eine landesweite Ausgangssperre anzuordnen. Entsprechende Überlegungen bestehen auch in anderen Bundesländern oder wurden schon vollzogen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist dabei für alle Arbeitnehmer eine Ausnahme für den Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte vorgesehen, wenn eine Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt wird.

Auf Basis der aktuellen Erkenntnisse stellen wir – zur Vorbereitung auf den Ernstfall – in Abstimmung mit der IHK Stuttgart ein Muster als Orientierungshilfe zur Verfügung, das die Betriebe auf ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen können. Weitere Änderungen sind nicht ausgeschlossen.

Für den Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte finden Sie hier eine Arbeitgeber-Musterbescheinigung.

Foto: Adobe Stock, andranik

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