Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags entfällt die Ergänzungsabgabe ab 2021 für rund 90 % der heutigen Zahler vollständig. Für weitere 6,5 % entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen. Der Solidaritätszuschlag wird dann ab ca. EUR 70.000,- Jahresbruttoeinkommen und ab ca. EUR 140.000,- Jahreseinkommen für Verheiratete anfallen, hier aber gemindert. Erst ab einem Einkommen von ca. EUR 110.000,- Jahresbrutto für Singles und EUR 220.000,- für Verheiratete wird der volle Soli erhoben. Praxistipp: der Soli-Zuschlag für pauschal besteuerte Sachverhalte bleibt vollumfänglich bestehen. Dies ist in der Praxis wichtig für die Berechnung der pauschalen Lohnsteuer-, Soli- und Kirchensteuerbeiträge.
Stand: 7. Dezember 2020
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart
Quelle: Bundesfinanzministerium
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