Baden-Württemberg verlängert fiktiven Unternehmerlohn bis Jahresende

29/10/2021

Autoren:
Patrick Rüde, Steuerberater, Auren.
Marion Triess, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Auren.

Ergänzend zum Bundesprogramm Überbrückungshilfe III Plus gewährt das Land Baden-Württemberg den fiktiven Unternehmerlohn. Der Ministerrat hat am 26. Oktober die Verlängerung der Förderung bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen.

Insbesondere Selbstständige und kleine Unternehmen werden damit ergänzend zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis Dezember 2021 pauschal mit einem Festbetrag von 1.000 Euro unterstützt. Voraussetzung ist ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum jeweiligen Referenzmonat im Jahr 2019. Eine Staffelung der Förderung nach Höhe des Umsatzeinbruchs, wie dies in der Überbrückungshilfe I und II der Fall war, erfolgt nicht mehr.

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen und Personengesellschaften im Rahmen des Antrags auf Überbrückungshilfe III Plus, den wir als prüfende Dritte gerne für Sie stellen können. Sollte der Antrag bereits ohne diese Landesförderung gestellt worden sein, besteht die Möglichkeit, den fiktiven Unternehmerlohn in einem Änderungsantrag nachträglich zu beantragen.

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