Home-Office-Pauschale: Kein Auslagenersatz

19/10/2021

Die von der Bundesregierung festgesetzte Home-Office-Pauschale kann vom Arbeitgeber nicht steuerfrei erstattet und auch nicht als steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG gezahlt werden.

In einzelnen Fällen wurden vom Finanzamt allerdings Anrufungsauskünfte nach § 42e EStG positiv entschieden. Ebenso liegen aber auch negativ beschiedene Anrufungsauskünfte vor.

Da es aus unserer Einschätzung heraus an einer gesetzlichen Grundlage mangelt, ist die Erstattung der Home-Office-Pauschale steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Auch ein steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG ist nicht möglich, weil es sich nicht um den Ersatz von Aufwendungen handelt, die der Arbeitnehmer für Rechnung des Arbeitgebers tätigt und hierüber im Einzelnen abrechnet.

Praxistipp: Haben Sie für Ihr Unternehmen eine positiv beschiedene Anrufungsauskunft, können Sie diese natürlich nutzen.

Sie benötigen Unterstützung oder Beratung? Wir helfen gerne! Unsere umfangreichen Beratungsleistungen im HR Bereich: Personal Services – Auren Deutschland

Für alle Personalthemen wenden Sie sich gerne auch an Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services und ihr Team

Kein Token oder Token ist abgelaufen.

  • Leistungen

  • Themen

  • Branchen