Verpflegungsmehraufwands- pauschalen für 2021 gelten auch 2022

14/10/2021

Aufgrund der Einschränkungen durch Corona werden die Verpflegungsmehraufwendungen für Auslandsreisen bzw. die dafür festgelegten Pauschalen aus 2021 für 2022 weiterhin Anwendung finden, auch Auslandsübernachtungsgelder werden nach dem Bundesreisekostengesetz zum 01.01.2022 nicht neu festgesetzt. Die im BMF-Schreiben vom 03.12.2020 veröffentlichten Beträge zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen“ gelten damit im Kalenderjahr 2022 unverändert fort, so hat es das BMF am 27.09.2021 kommuniziert.

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