Keine Gebühr für das Errechnen der Vorfälligkeitsentschädigung

09/05/2023

Mit Urteil vom 14.12.2022 – 17 U 132/21 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass das Errechnen der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens nicht eine zusätzliche Leistung darstellt, die eine gesonderte Vergütung rechtfertigt, sondern zu den vertraglichen Nebenpflichten einer Bank gegenüber Verbrauchern gehört und die Bank dafür kein gesondertes Entgelt verlangen darf.

In dem der Entscheidung zugrundeliegendem Fall hatte eine Bank von einem privaten Darlehenskunden für die Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung seines Darlehens die Zahlung einer Pauschale von 100 EUR gemäß ihrem Preisverzeichnis verlangt. Dieses Entgelt wurde unabhängig davon fällig, ob es tatsächlich zur vorzeitigen Rückführung des Darlehens kam oder nicht. Und selbst wenn der Kreditnehmer am Ende das Darlehen vorzeitig zurückzahlte, wurde diese Pauschale nicht auf die zu leistende Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet.

OLG erklärt Klausel für unwirksam

Das OLG Frankfurt hat die Klausel im Preisverzeichnis der Bank wegen unangemessener Benachteiligung ihrer Kunden nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für unwirksam erklärt und die beklagte Bank verurteilt, die Verwendung der entsprechenden Preisklausel zu unterlassen.

Die Richter führten aus, dass ein Darlehensnehmer grundsätzlich ein Informationsbedürfnis hat. Bei der Klausel handele es sich um eine sog. Preisnebenabrede, die mit wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung nicht vereinbar ist, da Banken, unabhängig von den sich allein auf Immobiliardarlehensverträge beziehenden gesetzlich normierten Informationspflichten nach § 493 Abs. 5 BGB, nebenvertraglich verpflichtet seien, Darlehensnehmer aufgrund ihres diesbezüglichen Informationsbedürfnisses über die Höhe einer Vorfälligkeitsentscheidung bei vorzeitiger Rückführung zu informieren. Und zwar unabhängig davon, ob es tatsächlich zur vorzeitigen Rückführung kommt oder nicht.

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sei komplex und beinhaltet Rechenoperationen, die für den durchschnittlichen Verbraucher schwer nachzuvollziehen sind. Die Bank kann dagegen die Entschädigung mithilfe eines Computerprogramms ohne großen Aufwand errechnen. Die Berechnung stellt damit keine zusätzliche Sonderleistung dar, die einer gesonderten Vergütung unterliegt.

Wenn Sie dieser Beitrag interessiert, lesen Sie auch
Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus seit 1.1.2023
Neue Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz
Kein Verlust des Erbrechts durch Eingehung einer neuen Partnerschaft

Sie benötigen Unterstützung? Erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen in der Rechtsberatung.

Bei Fragen sind unsere Beraterinnen und Berater gerne für Sie da.


Kein Token oder Token ist abgelaufen.

  • Leistungen

  • Themen

  • Branchen