Elterngeldreform

27/04/2021

Der Bundesrat hat das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ gebilligt. Die Regelungen treten zum 1. September 2021 in Kraft. Mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Frühchen-Monate, weniger Bürokratie: Elterngeld wird unbürokratischer, einfacher und flexibler

Die Einzelheiten der Elterngeld-Reform

Teilzeitkorridor wird erweitert, Bürokratie wird weniger
Für Eltern in Teilzeit enthält das Gesetz zahlreiche Verbesserungen: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden.

Zudem wird der Partnerschaftsbonus flexibler und Eltern sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Das erspart Eltern, Elterngeldstellen und Betrieben Bürokratie.

Während des Bezugs von Lohnersatzleistungen bleibt die Höhe des Elterngeldes gleich
Zusätzlich wird nun auch sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld beziehen. Bisher hatte sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.

Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus wird verlängert
Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Damit wird das Elterngeld krisenfester und stärkt Familien den Rücken. Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 1. März 2020 eingeführt und wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate
Eltern besonders frühgeborener Kinder erfahren künftig dauerhaft mehr Rücksicht. Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Das sah schon der Regierungsentwurf vor. Neu ist: Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei sechzehn Wochen vier. So erhalten Eltern die Zeit, Ruhe und Sicherheit, die sie in ihrer besonderen Situation brauchen.

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen
Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.

Einkommensgrenzen für Paare werden angepasst
Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen – circa 7000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link zur Elterngeldreform: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-elterngeld-reform-1786952

Stand: 20. April 2021

Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart

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