Nachweis einer fast ausschließlich betrieblichen Nutzung bei Pkw

17/01/2022

Für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) darf das angeschaffte bzw. hergestellte Wirtschaftsgut nicht mehr als 10 % privat genutzt werden. Handelt es sich bei dem Wirtschaftsgut um einen Pkw, so muss detailliert nachgewiesen werden, wie hoch der Anteil der privaten Nutzungen ist. Findet die Berechnung dieser durch die 1-%-Regelung statt, so darf der IAB nicht gewährt werden, da die 1-%-Regelung von einer Privatnutzung von ca. 20 % ausgeht, womit also keine fast ausschließlich betriebliche Nutzung mehr vorliegt.

In einem Fall aus der Praxis bildete ein Unternehmer einen IAB für einen Pkw, kaufte diesen anschließend auch und ermittelte den Nutzungsanteil nach Fahrtenbuchmethode. Das Finanzamt stellte bei einer Prüfung jedoch fest, dass dieses nicht ordnungsgemäß war und erkannte den so ermittelten Anteil nicht an. Stattdessen wurde nun die 1-%-Regelung an­gewandt, weshalb der IAB nachträglich versagt wurde.

Der Bundesfinanzhof entschied dazu, dass bei einem fehlerhaften Fahrtenbuch auch alternative Aufzeichnungen vorgelegt werden können, die nachweisen, dass ein betrieblicher Nutzungsanteil von mindestens 90 % vorliegt. Dieser Nachweis muss plausibel dargelegt werden können. Das Fahrtenbuch muss jedoch insgesamt noch stimmig und lückenlos sein.

Wenn Sie dieser Beitrag interessiert, lesen Sie auch
Steuermäßigung bei haushaltsnaher Tätigkeit und Handwerkerleistung
Weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Sie benötigen Unterstützung? Erfahren Sie mehr zu unseren Leistungen zu Steuerberatung.

Bei Fragen sind unsere Beraterinnen und Berater gerne für Sie da.

Kein Token oder Token ist abgelaufen.

  • Leistungen

  • Themen

  • Branchen