Für die MitarbeiterCards stand eine Übergangsregelung bis Ende 2021 im Raum. Siehe auch „Gute Neuigkeit für 44-Euro-Sachbezugskarten“.
Dagegen wurde nun ein Abteilungsleitervorbehalt erklärt, so dass die angestrebte Übergangs- bzw. Nichtbeanstandungsregelung bis auf Weiteres ausgesetzt ist. Die meisten Bundesländer lehnen die vorgeschlagene Übergangsregelung der Übergangslösung aus verfassungsrechtlichen Gründen ab.
Das Thema MitarbeiterCard und deren Handhabung wird voraussichtlich am 22. oder 23. Februar 2021 auf der nächsten Sitzung der Abteilungsleiter Steuern Bund-Länder diskutiert werden.
Bis zu einer Entscheidung gelten für 44-Euro-Sachbezugskarten die zum 1. Januar 2020 festgelegten gesetzlichen Kriterien (§ 8 Abs. 1 und 2 EStG, inkl. Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG).
Stand: 3. Februar 2021
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren
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Foto: Adobe Stock, andranik123
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