Unterstützung für Gastronomie, Familie, Kultur

04/02/2021

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie bleibt weiterhin auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2022. Durch die bestehenden Schließungen können die ohnehin stark von Corona betroffenen Gastronomiebetriebe nicht von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung profitieren. Bei Getränken gilt nach wie vor der reguläre Steuersatz von 19 Prozent.

Steuerlicher Verlustrücktrag erweitert

Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. EUR bzw. 20 Mio. EUR (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Das schafft in der Krise die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten.

Kinderbonus auch 2021

Um für Familien die pandemiebedingt angespannte Situation abzufedern, wird auf das Kindergeld pro Kind ein einmaliger Kinderbonus von 150 EUR gewährt und mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Der Bonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Im vergangenen Jahr hatte es für Familien 300 EUR pro Kind gegeben, um in der Corona-Krise den Konsum anzukurbeln.

Anschlussprogramm für Kulturschaffende

Auch Kulturschaffende leiden stark durch die anhaltende Corona-Pandemie. Das Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ soll mit einer weiteren Milliarde EUR dem angeschlagenen Kulturbereich Linderung verschaffen.

Stand: 4. Februar 2021

Autor: Alexander Hradecky, Steuerberater, Auren

Quelle: Koalitionsausschuss, 3. Februar 2021

Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne unsere Beraterinnen und Berater
Cornelia Barnbrook, Auren Berlin; Michael Böttinger, Auren Frankfurt; Alexander Hradecky, Auren München; Marion Trieß, Marcus Kogel, Auren Stuttgart; Patrick Rüde, Thomas Geiler, Auren Waldshut-Tiengen

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