Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat mit Schreiben vom 13.04.2020 die konkreten Bedingungen und Voraussetzungen für den KfW-Schnellkredit für den Mittelstand (Programm 078) veröffentlicht. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank oder durch die KfW.
Diese Voraussetzungen muss ein Unternehmen für die Antragsstellung erfüllen:
Kreditprogramm: Das sind die Konditionen
Der Kredit kann beantragt werden zur Finanzierung von Investitionen (Maschinen, Ausstattungen etc.) und von allen laufenden Kosten (wie z. B. Mieten, Löhne, Gehälter und Warenlager).
Antragsfähiges Kreditvolumen
Konditionen
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Es erfolgt keine weitere Kreditrisiko-Prüfung durch die Hausbank oder durch die KfW. Die Hausbank prüft lediglich, ob die formalen Voraussetzungen für das Kreditprogramm gegeben sind.
Berechnung Mitarbeiterzahl
„Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1422)“
Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), d. h. der Zahl der Personen, die in dem betroffenen Unternehmen oder auf Rechnung dieses Unternehmens während des gesamten Berichtsjahres einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind. Für die Arbeit von Personen, die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben oder die im Rahmen einer Teilzeitregelung tätig waren, und für Saisonarbeit wird der jeweilige Bruchteil an JAE gezählt.
In die Mitarbeiterzahl gehen ein:
Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen, die einen Lehr- bzw. Berufsausbildungsvertrag haben, sind in der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt. Die Dauer des Mutterschafts- bzw. Elternurlaubs wird nicht mitgerechnet.
Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle (Teilzeit) werden bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl durch folgende Faktoren berücksichtigt:
ACHTUNG: Wichtige Zusatzbedingungen
Das Programm ist vorläufig bis 31.12.2020 nicht kombinierbar mit anderen KfW-Förderdarlehen (Kumulierungsverbot!!). Daher ist vor einer Inanspruchnahme unbedingt zu prüfen, ob diese Mittel (bis 500.000 Euro bzw. 800.000 Euro) nach diesem Programm tatsächlich ausreichend sind um die Krise zu überstehen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Inanspruchnahme dieses Kreditprogramms weitere Kreditaufnahmen (Förderkredite) ausschließen.
Weiter ist zu beachten, dass während der Kreditlaufzeit keine Gewinn- und Dividendenausschüttungen möglich sind (ausgenommen sind marktübliche Entnahmen/Tätigkeitsvergütungen für Geschäftsinhaber)
Stand 14. April 2020
Autor: Michael J. Schulz, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Auren
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
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Foto: Adobe Stock, weyo
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