Seit Mitte März dieses Jahres wurden Corona-bedingt Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern und Steuerberatern vor Ort nicht mehr durchgeführt.
Nach der Aufhebung einer Reihe von Kontaktbeschränkungen in den vergangenen Wochen haben die Rentenversicherungsträger beschlossen, ab dem 2. Juni 2020 wieder Betriebsprüfungen vor Ort durchzuführen. In der ersten Instanz sollen Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten sowie Steuerberater auf Prüfungstermine angesprochen werden.
Die Prüferinnen der Rentenversicherungsträger werden in jedem Fall zunächst telefonisch mit dem jeweiligen Arbeitgeber oder Steuerberater Kontakt aufnehmen, um Termine abzustimmen und auch um
Wichtig: Wünschen Sie als Arbeitgeber oder Steuerberater eine Verschiebung der Prüfung wegen der Corona-Krise, wird dies berücksichtigt.
Stand: 27. Mai 2020
Autor: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerneMichael Deindl, Auren Garmisch Partenkirchen ; Günter Mohr, Auren München; Birgit Ennemoser, Auren Stuttgart
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Wenn Sie dieser Beitrag interessiert, lesen Sie auchCorona-Prämie für Pflegepersonal in Altenheime Bundestag lässt virtuelle Betriebsratsarbeit zu Corona – Auswirkungen in der Sozialversicherung Notfall-Kinderzuschlag und vereinfachter Antrag zu ALG IISonderzahlungen jetzt steuerfreiUmgang mit Fehlzeiten im Arbeitsverhältnis „Besonderes“ Personal rekrutierenBundeskabinett beschließt SozialschutzpaketArbeitgebermusterbescheinigung für Weg zur Arbeitsstätte
Foto: Adobe Stock, andranik123
Kein Token oder Token ist abgelaufen.