Familienleistungen digital beantragen

11/11/2020

Der Bundestag hat das auf Initiative der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen beschlossen. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen.

Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um den Zugang zu zentralen Familienleistungen so stark wie möglich zu vereinfachen. Das Bundeskabinett hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es ermöglicht, fünf wichtige Familienleistungen in einem digitalen Kombiantrag zusammenzufassen. In einem Zuge können Eltern künftig die Geburtsurkunde – mit förmlicher Namensfestlegung und Geburtsanzeige – sowie Eltern- und Kindergeld beantragen. In der nächsten Stufe soll auch der Kinderzuschlag dazukommen.

Entscheidendes Element des Gesetzes ist die Regelung des elektronischen Datenaustausches. An vielen Stellen können Behörden notwendige Daten untereinander abrufen. Die Eltern müssen damit künftig keine Nachweise mehr selbst einreichen. Die zuständigen Standesämter, Krankenkassen, Elterngeldstellen und die Deutsche Rentenversicherung werden zum elektronischen Datenaustausch auf Wunsch der Eltern ermächtigt. Damit entfallen mehrere Papiernachweispflichten für die Eltern. Doppeleingaben in verschiedenen Anträgen werden durch den digitalen Kombiantrag vermieden.

Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes zu entlasten. Verwaltungskontakte werden gebündelt und die Daten müssen nicht mehrfach eingegeben werden. Der Gang zum Amt entfällt damit. Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden abgefragt werden, etwa um für den Elterngeldantrag Einkommensnachweise zu erbringen. Die Verwaltung bietet Eltern damit eine deutlich einfachere und zeitsparende Möglichkeit, erforderliche Nachweise durch Datenaustausch zu erbringen.

Spätestens 2022 sollen die Vorteile bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen. Ein erster Prototyp des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) soll noch in diesem Jahr in Bremen getestet werden. Mit dem geplanten Datenaustausch zwischen Behörden geht die Bundesregierung über die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes hinaus. Der Gesetzentwurf enthält zudem Rechtsgrundlagen für ein Nutzerkonto auf ELSTER-Basis.

Stand: 9. November 2020

Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

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