Befristet bis zum 31. Dezember 2020 gibt es eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, durch die eine Teilnahme an Sitzungen betriebsverfassungsrechtlicher Gremien sowie die Beschlussfassung mittels Video- oder Telefonkonferenz zugelassen wird. Dies gilt entsprechend für Einigungsstellen und Wirtschaftsausschüsse.
Auch Betriebsversammlungen können mittels audiovisueller Einrichtungen durchgeführt werden. Außerdem sieht das Gesetz inhaltsgleiche Regelungen im Sprecherausschussgesetz, im Europäische Betriebsräte-Gesetz, im SE-Beteiligungsgesetz sowie im SCE-Beteiligungsgesetz vor.
Das Gesetz wird am 15. Mai 2020 abschließend im Bundesrat beraten und im Anschluss nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Stand: 30. April 2020
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerneDr. Lubormir Guedjev, Auren Frankfurt; Günter Mohr, Auren München; Birgit Ennemoser, Auren Stuttgart; Dagmar Baumbach, Auren Waldshut-Tiengen
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Foto: Adobe Stock, andranik123
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