Die Bundesregierung will das Kurzarbeitergeld aufstocken. Am 22. April 2020 einigte sich der Koalitionsausschuss auf die Erhöhung. Derzeit haben über 700.000 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet.
Bereits am 16. März 2020 hatte die Bundesregierung den Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März erleichtert. Unternehmen konnten direkt zu Beginn der Corona-Krise Kurzarbeit beantragen.
Regelungen ab 1. März 2020
Ab 22. April 2020 sollen diese Regelungen gelten
Stand: 1. Mai 2020
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerneDr. Lubormir Guedjev, Auren Frankfurt; Günter Mohr, Auren München; Birgit Ennemoser, Auren Stuttgart; Dagmar Baumbach, Auren Waldshut-Tiengen
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