Kurzarbeit: Regelungen für Weiterbildung überarbeitet

14/06/2020

Die Bundesregierung hat die Möglichkeiten von früher WeGebAU, also der Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit, ebenfalls im aktuellen Gesetzgebungsverfahren überarbeitet und hier nun die WEITER.BILDUNG neu aufgelegt.

Wollen Unternehmen die Vorteile von WEITER.BILDUNG nutzen, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese haben wir kurz für Sie zusammengefasst. 

Die gesetzlichen Details finden Sie hier.  

Voraussetzungen für die Nutzung von WEITER.BILDUNG

Die Weiterbildung, die Sie für Ihre Beschäftigten planen, umfasst insgesamt mehr als 120 Stunden. Dabei gilt: Die Schulungen können zeitlich flexibel durchgeführt werden. Die Mitarbeiter können in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend an den Lehrgängen teilnehmen.

Generell gibt es mehr Zuschüsse zu den Lehrgangskosten wie folgt:

  • Bis zu zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer) => bis zu 100 % Kostenerstattung, insbesondere bis zu 100 % ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen
  • Bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (kleine und mittlere Unternehmen) => bis zu 50 % Kostenerstattung und bis zu 100 % ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen
  • Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (größere Unternehmen)  => bis zu 25 % Kostenerstattung
  • Ab 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (große Unternehmen) => bis zu 15 % Kostenerstattung, bis zu 20 % auf der Basis von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen

Zudem gibt es mehr Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung), wie folgt gestaffelt:

  • Bis zu zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kleinstunternehmer) => bis zu 75 % Kostenerstattung, bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
  • Bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (kleine und mittlere Unternehmen) => bis zu 50 % Kostenerstattung, bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschluss­bezogenen Weiterbildungen
  • Ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (größere Unternehmen) => bis zu 25 % Kostenerstattung, bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen
  • Ab 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (große Unternehmen) => bis zu 25 % Kostenerstattung, bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschluss­bezogenen Weiterbildungen

Stand: 12. Juni 2020 

Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart

Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne
Dr. Lubormir Guedjev, Auren Frankfurt; Günter Mohr, Auren München; Birgit Ennemoser, Auren Stuttgart; Dagmar Baumbach, Auren Waldshut-Tiengen

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales   

Zum Download des Beitrags als PDF 

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Foto: Adobe Stock, Korn V.

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