Die Bundesregierung hat die Möglichkeiten von früher WeGebAU, also der Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit, ebenfalls im aktuellen Gesetzgebungsverfahren überarbeitet und hier nun die WEITER.BILDUNG neu aufgelegt.
Wollen Unternehmen die Vorteile von WEITER.BILDUNG nutzen, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese haben wir kurz für Sie zusammengefasst.
Die gesetzlichen Details finden Sie hier.
Voraussetzungen für die Nutzung von WEITER.BILDUNG
Die Weiterbildung, die Sie für Ihre Beschäftigten planen, umfasst insgesamt mehr als 120 Stunden. Dabei gilt: Die Schulungen können zeitlich flexibel durchgeführt werden. Die Mitarbeiter können in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend an den Lehrgängen teilnehmen.
Generell gibt es mehr Zuschüsse zu den Lehrgangskosten wie folgt:
Zudem gibt es mehr Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung), wie folgt gestaffelt:
Stand: 12. Juni 2020
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerneDr. Lubormir Guedjev, Auren Frankfurt; Günter Mohr, Auren München; Birgit Ennemoser, Auren Stuttgart; Dagmar Baumbach, Auren Waldshut-Tiengen
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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