Am 5. Juni 2020 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) zu. Am 28. Mai 2020 hatte der Bundestag das Gesetz gebilligt.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind:
Die Ausweitung der Entschädigungsansprüche für Eltern tritt rückwirkend zum 30. März 2020 in Kraft. Alle anderen Gesetzesteile werden einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Den Gesetzestext finden Sie hier.
Stand: 8. Juni 2020
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerneDr. Lubormir Guedjev, Auren Frankfurt; Günter Mohr, Auren München; Birgit Ennemoser, Auren Stuttgart; Dagmar Baumbach, Auren Waldshut-Tiengen
Quelle: Bundesfinanzministerium
Zum Download des Beitrags als PDF
Wenn Sie dieser Beitrag interessiert, lesen Sie auchRegelung für Rückkehr aus Kurzarbeit Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vorübergehend steuerfreiRegelungen für Weiterbildung überarbeitetRegelungen bei Auszubildenden in Kurzarbeit Arbeitnehmer in Kurzarbeit sollen mehr Geld erhaltenKurzarbeit: Betrüger betreiben DatendiebstahlKurzarbeit: Auswirkungen auf die RenteKurzarbeitergeld einfacher beantragenWie viel Kurzarbeitergeld steht Ihnen zu?Kurzarbeit und Beantragung
Foto: Adobe Stock, Korn V.
Kein Token oder Token ist abgelaufen.