Finanzierung/Liquiditätshilfen: Bayerisches Stabilisierungsprogramm für Spielstätten im Kulturbereich

02/07/2020

Um kleine und mittlere Spielstätten im Bereich Theater, Kleinkunst, Musik und Kabarett langfristig zu unterstützen und ihnen durch die Corona-Krise zu helfen, hat der Freistaat Bayern ein neues Stabilisierungsprogramm im Rahmen des bayerischen Kultur-Rettungsschirms aufgelegt. Anträge können ab 1. Juli 2020 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber kultureller Spielstätten mit Sitz in Bayern, die 

  • weder öffentlich getragen noch institutionell gefördert werden, 
  • in der Regel zwischen 50 und 1.000 Plätzen bieten,
  • im Jahr 2019 im Durchschnitt mindestens zwei kulturelle Veranstaltungen pro Monat angeboten haben.

Wer für das zweite Halbjahr 2020 einen Liquiditätsengpass plausibel darlegt, kann – abhängig von der Beschäftigtenzahl – bis zu 50.000, 100.000 oder 300.000 EUR beantragen. Das Programm läuft bis Ende dieses Jahres und kann bis Ende Oktober 2020 online bei Bayern Innovativ beantragt werden.

Hinzu kommen weitere Finanzspritzen für rund 260 Kinos und Filmproduktionen in der Zuständigkeit des Bayerischen Digitalministeriums. Durch das Kunstministerium werden mit insgesamt zehn Millionen EUR nichtstaatliche Kunst- und Kultureinrichtungen einschließlich der Sing- und Musikschulen gefördert, die von Einnahmeausfällen aufgrund der der Corona-Pandemie betroffen sind. 

Stand: 2. Juli 2020 

Autor: Michael Deindl, Auren Garmisch-Partenkirchen 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Foto: Adobe Stock, weyo 

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