Das Land Baden-Württemberg ergänzt das Bundesprogramm für Überbrückungshilfen für Corona-betroffene Unternehmen durch die Förderung eines fiktiven Unternehmerlohns. Das Bundesprogramm schließt die Förderung von Lebenshaltungskosten oder den Unternehmerlohn explizit aus. Aus Landesmitteln stockt Baden-Württemberg daher die Überbrückungshilfe für Unternehmen mit einem fiktiven Unternehmerlohn auf bis zu 1.180 EUR in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang. Insbesondere von der Corona-Krise stark betroffene Soloselbständige und kleine Unternehmen soll diese Maßnahme weiterhelfen.
Ein fiktiver Unternehmerlohn wird mit Festbeträgen wie folgt gewährt
Diese drei gestaffelten Festbeträge gelten für den jeweiligen Fördermonat:
Stand: 16. Juli 2020
Autor: Thomas Geiler, Auren Waldshut-Tiengen
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerneMichael Böttinger, Auren Frankfurt; Alexander Hradecky, Auren München; Marion Trieß, Marcus Kogel, Auren Stuttgart; Thomas Geiler, Patrick Rüde, Auren Waldshut-Tiengen
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, Pressemitteilung Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, 8. Juli 2020
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Foto: Adobe Stock, weyo
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