Finanzierung/Liquiditätshilfen: Baden-Württemberg ergänzt Bundesüberbrückungshilfen durch fiktiven Unternehmerlohn

16/07/2020

Das Land Baden-Württemberg ergänzt das Bundesprogramm für Überbrückungshilfen für Corona-betroffene Unternehmen durch die Förderung eines fiktiven Unternehmerlohns. Das Bundesprogramm schließt die Förderung von Lebenshaltungskosten oder den Unternehmerlohn explizit aus. Aus Landesmitteln stockt Baden-Württemberg daher die Überbrückungshilfe für Unternehmen mit einem fiktiven Unternehmerlohn auf bis zu 1.180 EUR in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang. Insbesondere von der Corona-Krise stark betroffene Soloselbständige und kleine Unternehmen soll diese Maßnahme weiterhelfen.

Ein fiktiver Unternehmerlohn wird mit Festbeträgen wie folgt gewährt

Diese drei gestaffelten Festbeträge gelten für den jeweiligen Fördermonat:

  • 590 EUR bei Umsatzeinbruch zwischen 40 % und unter 50 % im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 830 EUR bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und unter 70 % im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 1.180 EUR bei Umsatzeinbruch von mehr als 70 % im Vergleich zum Vorjahresmonat

Stand: 16. Juli 2020 

Autor: Thomas Geiler, Auren Waldshut-Tiengen 

Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne
Michael Böttinger, Auren Frankfurt; Alexander Hradecky, Auren München; Marion TrießMarcus Kogel, Auren Stuttgart; Thomas GeilerPatrick Rüde, Auren Waldshut-Tiengen 

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, Pressemitteilung Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, 8. Juli 2020 

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Foto: Adobe Stock, weyo 

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