Am 31. Juli 2020 wurde die Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit in Kraft. Ab sofort können von Corona betroffene Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit Förderanträge stellen.
Antragstellung
Um Anträge stellen zu können, benötigen Arbeitgeber von der IHK eine Bescheinigung, in der die Eintragung der Ausbildungsverträge in das Verzeichnis unter Nennung der Ausbildungsvergütung bestätigt wird. Vorlagen hierfür können auf den Websites der IHKs abgerufen werden. Die ausgefüllten Bescheinigungen sind dann per E-Mail oder Postsendung bei den IHKs einzureichen.
Nach Überprüfung der Angaben erhalten die Arbeitgeber von den IHKs das Formular mit Bestätigung zurück und reichen dieses dann bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Reihenfolge der vollständig eingereichten Anträge.
Antragsformulare
Formulare für Anträge finden Sie hier.
Förderbedingungen
Weiterführende Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie hier.
Stand: 17. August 2020
Autor: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerneMichael Deindl, Auren Garmisch Partenkirchen ; Günter Mohr, Auren München; Birgit Ennemoser, Auren Stuttgart
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales , IHK
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Foto: Adobe Stock, andranik123
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