Corona verlangt seinen Tribut. Die Zahl der Insolvenzen steigt. Die Bundesagentur für Arbeit hat am 28. April 2020 eine Weisung zum „Verhältnis von Kurzarbeitergeld zu Insolvenzen sowie Insolvenzgeld“ veröffentlicht. Das sind die Punkte:
Stand: 7. Mai 2020
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerneDr. Lubormir Guedjev, Auren Frankfurt; Günter Mohr, Auren München; Birgit Ennemoser, Auren Stuttgart; Dagmar Baumbach, Auren Waldshut-Tiengen
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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