Der Bundestag hat am 23. April 2020 das „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ beschlossen. Zudem wird im Gesetz die Qualifizierung während der Kurzarbeit geregelt.
Diese Regelungen sind enthalten:
Per Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden noch diese Änderungen im Gesetzentwurf eingebracht:
Das Gesetz soll am 15. Mai 2020 abschließend im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz wird dann in wesentlichen Teilen am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt – voraussichtlich im Juni 2020 – in Kraft treten.
Stand: 5. Mai 2020
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerneDr. Lubormir Guedjev, Auren Frankfurt; Günter Mohr, Auren München; Birgit Ennemoser, Auren Stuttgart; Dagmar Baumbach, Auren Waldshut-Tiengen
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Foto: Adobe Stock, andranik123
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