Das Bundeskabinett hat eine einmalige Corona-Prämie für Beschäftigte in der Altenpflege beschlossen. Die Höhe beläuft sich auf bis zu 1.000 EUR.
Diese Summe steht Vollzeitbeschäftigten (mindestens 35 Wochenstunden) in der direkten Pflege und Betreuung zu. Aber auch andere Arbeitnehmer in der Pflegebranche sollen einen gestaffelten Anspruch auf die Prämie haben. Vorgesehen ist:
Der Pflegebonus kann sich noch erhöhen, wenn sich die Bundesländer und der Arbeitgeber beteiligen. Maximal haben Pflegekräfte dann 1.500 EUR zusätzlich zur Verfügung.
Zu den Begünstigten sollen auch Freiwilligendienstleistende, Leiharbeiter, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Mitarbeiter in Servicegesellschaften zählen. Wie genau die Verteilung der Corona-Prämie ausfallen wird, ist als Entwurf zum „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in der Beratung, bevor dieser final in den Bundestag geht.
Kritik an Corona-Prämie
Für den Pflegebonus werden die Krankenkassen und der Bund etwa eine Milliarde EUR ausgeben. Daran gibt es viel Kritik: Warum kriegen nicht alle Menschen in systemrelevanten Gesundheitsberufen eine Prämie, warum nur die Altenpflege. Wie soll die Finanzierung laufen?
Zwei Drittel der Kosten sollen über die Pflegekasse finanziert werden. Was geschieht mit dem Rest? Führt die Prämie am Ende zu einem höheren Eigenanteil für Pflegebedürftige in Pflegeheimen, wäre dies genau die falsche Richtung.
Stand: 30. April 2020
Autorin: Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin Personal Services, Auren Stuttgart
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerneDr. Lubormir Guedjev, Auren Frankfurt; Günter Mohr, Auren München; Birgit Ennemoser, Auren Stuttgart; Dagmar Baumbach, Auren Waldshut-Tiengen
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
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