Das Land Baden-Württemberg verlängert die landesseitige Aufstockung der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes. Für die zweite Phase der Überbrückungshilfe für die Fördermonate September bis Dezember 2020 wird das Land Baden-Württemberg weiterhin auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn von bis zu 1.180 EUR pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang berücksichtigen und auszahlen.
Fiktiver Unternehmerlohn mit Festbeträgen
Diese drei gestaffelten Festbeträge gelten für den jeweiligen Fördermonat:
Der fiktive Unternehmerlohn kann über die Antragsplattform des Bundes ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwälte beantragt werden.
Stand: 27. Oktober 2020
Autor: Thomas Geiler, Auren Waldshut-Tiengen
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir sind gerne für Sie da. Marion Trieß, Marcus Kogel, Auren Stuttgart; Thomas Geiler, Patrick Rüde, Auren Waldshut-Tiengen
Quelle: Baden-Württemberg.de
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