Finanzierung/Liquiditätshilfen: Baden-Württemberg verlängert Aufstockung der Corona-Überbrückungshilfe

27/10/2020

Das Land Baden-Württemberg verlängert die landesseitige Aufstockung der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes. Für die zweite Phase der Überbrückungshilfe für die Fördermonate September bis Dezember 2020 wird das Land Baden-Württemberg weiterhin auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn von bis zu 1.180 EUR pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang berücksichtigen und auszahlen.

Fiktiver Unternehmerlohn mit Festbeträgen

Diese drei gestaffelten Festbeträge gelten für den jeweiligen Fördermonat:

  • 590 EUR bei Umsatzeinbruch zwischen 30 und < 50 % im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 830 EUR bei Umsatzeinbruch zwischen 50 und < 70 % im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 1.180 EUR bei Umsatzeinbruch von > 70 % im Vergleich zum Vorjahresmonat

Der fiktive Unternehmerlohn kann über die Antragsplattform des Bundes ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwälte beantragt werden.

Stand: 27. Oktober 2020 

Autor: Thomas Geiler, Auren Waldshut-Tiengen  

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir sind gerne für Sie da. 
Marion Trieß, Marcus Kogel, Auren Stuttgart; Thomas GeilerPatrick Rüde, Auren Waldshut-Tiengen 

Quelle: Baden-Württemberg.de

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Foto: Adobe Stock, weyo 

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